Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien, kurz GRS genannt, wird zum 01.01.2017 die Entsorgungsgebühren für Batterien anpassen.
GRS Batterien übernimmt für Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus die Rücknahmepflichten und das Recycling und vollzieht damit das vom Bundesumweltministerium festgelegte gemeinsame Rücknahmesystem nach § 6 des Batteriegesetzes.
Die Gründe für die Anpassung der Nutzerentgelte sind vielfältig: So erfreuen sich effiziente Speicherlösungen, insbesondere Lithium-Ionen-Systeme, bei den Nutzern stetig wachsender Beliebtheit. Damit einher gehen höhere Sicherheitsanforderungen an das Rücknahmesystem einerseits, andererseits verschieben sich die Anforderungen und Aufwendungen für die Entsorgung der verschiedenen Batteriearten.
Mit der strukturellen Anpassung der Preisliste werden aufgrund des zunehmenden Anteils kleinerer ZnC- und AlMn-Batterien neue Gewichtsklassen für diese Systeme eingeführt, um entstehende Kosten differenzierter zuweisen zu können. Darüber hinaus werden einige wenige, in der Entsorgung kostenintensive Batteriesysteme (Li-Primär), stärker berücksichtigt. Umgekehrt werden Entgelte wie z. B. für leichte Li-Sekundärbatterien und AlMn-/ZnC-Systeme, gesenkt. Hier konnten neue Verwertungsprozesse erschlossen werden.
Bitte entnehmen Sie die neuen Entsorgungsgebühren dieser Tabelle.
Bei Fragen rund um die geänderten Gebühren stehen wir
Ihnen per Email oder Telefon 077 20 / 9 45-323 gerne zur Verfügung.