Lithium-Polymer Batterien werden nach UN 38.3 getestet

Wer Batterien und Batteriezellen versendet, für den war der 01. Januar 2020 ein wichtiges Datum: Ab sofort müssen alle Versender eine Prüfungszusammenfassung vorlegen können, die das Bestehen des UN 38.3 Tests zum Transport von Lithium-Batterien belegt. Diese Regelung gilt über alle Verkehrsträger hinweg und unabhängig davon, ob die Batterie bzw. Batteriezelle bereits in das Endprodukt

Für den Versand per Luftfracht müssen Batterien den UN 38.3-Transporttest bestehen

Lithium-Batterien und Batteriezellen fallen unter die Transport-Gefahrgutklasse 9, genau wie beispielsweise auch flüssiger Stickstoff. Die gesetzlichen Anforderungen an einen sicheren Transport sind dementsprechend hoch. Egal ob per Schiene, Straße oder mit dem Flugzeug – ob eine Batterie transportiert werden darf oder nicht regelt der Transporttest 38.3 der Vereinten Nationen. Nur wenn eine Batterie die folgenden

Jauch Gruppenbild electronica 2018

Die größte electronica aller Zeiten fand vergangene Woche in München statt. Die Weltleitmesse der Elektronik zog dieses Jahr 80.000 Besucher an – mehr als zehn Prozent Zuwachs im Vergleich zu 2016! Die Fachbesucher aus 80 Ländern nutzten die vier Messetage, um sich mit über 3.100 Ausstellern auszutauschen – und dies in 17 Hallen, drei Messehallen