Lithium-Polymer Batterien werden nach UN 38.3 getestet

Wer Batterien und Batteriezellen versendet, für den war der 01. Januar 2020 ein wichtiges Datum: Ab sofort müssen alle Versender eine Prüfungszusammenfassung vorlegen können, die das Bestehen des UN 38.3 Tests zum Transport von Lithium-Batterien belegt. Diese Regelung gilt über alle Verkehrsträger hinweg und unabhängig davon, ob die Batterie bzw. Batteriezelle bereits in das Endprodukt

Für den Versand per Luftfracht müssen Batterien den UN 38.3-Transporttest bestehen

Lithium-Batterien und Batteriezellen fallen unter die Transport-Gefahrgutklasse 9, genau wie beispielsweise auch flüssiger Stickstoff. Die gesetzlichen Anforderungen an einen sicheren Transport sind dementsprechend hoch. Egal ob per Schiene, Straße oder mit dem Flugzeug – ob eine Batterie transportiert werden darf oder nicht regelt der Transporttest 38.3 der Vereinten Nationen. Nur wenn eine Batterie die folgenden