Lithium-Batterien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken – ob in Smartphones, Laptops oder industriellen Anwendungen. Ihr Transport birgt jedoch Risiken, die zu mechanische Beschädigungen, thermischen Belastungen oder Kurzschlüssen führen können und das kann zu Überhitzung und im schlimmsten Fall zum thermischen Durchgehen führen. Deshalb regeln die Vereinten Nationen den weltweiten Transport von Gefahrgütern. Das geschieht im UN Handbuch der Prüfungen und Kriterien. Für Lithium-Batterien ist der Teil der UN 38.3 maßgeblich, der strenge Sicherheitsstandards festlegt, die in den dort beschriebenen Tests bestätigt werden müssen. Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine entscheidende Änderung in Kraft, die den Versand per Luft betrifft.
Bisherige Regelung
Seit dem 01.04.2016 gilt:
- Lithium-Batterien alleine (UN 3480, PI 965) dürfen per Luftfracht nur mit einem Ladezustand von maximal 30 % SoC (State of Charge) transportiert werden.
- Für Batterien in Geräten (PI 967) oder mit Geräten verpackt (PI 966) war diese 30%-Grenze bisher nur eine Empfehlung, keine Pflicht.
Hintergrund: Die Begrenzung des Ladezustands reduziert das Risiko von Überhitzung und Brand während des Fluges.
Was ändert sich ab 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 wird die 30%-Regel auch für:
- Batterien, die zusammen mit Geräten verpackt sind (PI 966),
verpflichtend.
Damit müssen künftig alle Lithium-Batterien – alleine oder beiliegend – vor dem Lufttransport auf max. 30 % Ladezustand gebracht werden. Nur bereits in das Endgerät eingesetzte Batterien dürfen weiterhin mit einem höheren Ladezustand versendet werden.
Vergleich: Alt vs. Neu
| Regelung | Bis 31.12.2025 | Ab 01.01.2026 |
| Lose Batterien | Pflicht: max. 30 % SoC | Pflicht: max. 30 % SoC |
| Batterien im Gerät | bis 100 % erlaubt | bis 100 % erlaubt |
| Batterien mit Gerät (beigelegt) | bis 100 % erlaubt | Pflicht: max. 30 % SoC |
Sönke Zacher, Transport-Fachmann bei Jauch, über die neue Regelung
Frage: Herr Zacher, warum ist diese Änderung so bedeutend?
Sönke Zacher: „Die Regelung verkompliziert den Versand per Luft erneut. Bisher galt die Unterscheidung des Ladezustandes nach UN-Klassifizierung, UN3480 (Zellen oder Batterien alleine) bedeutete max. 30% SoC, UN3481 (Verpackt in oder mit Geräten) hieß SoC ohne Beschränkung. Nun haben wir bei UN3481 zwei unterschiedliche Ladezustände beim Lufttransport. In der Praxis führt das aber vermutlich nicht zu größeren Problemen, da alle großen Zellhersteller sowieso nur mit einem Ladezustand von max. 30% produzieren und versenden. Nur dort, wo vor dem Verpacken nachgeladen wird, muss der Transportweg betrachtet werden.“
Frage: Was bedeutet das für Unternehmen?
Sönke Zacher: „Die Regeln werden wieder stärker in den Vordergrund gerückt und alle Beteiligten müssen sich damit beschäftigen. Das ist grundsätzlich ein wichtiger Punkt, da die Regeln ja aus gutem Grund aufgestellt worden sind und ganz grundsätzlich der Sicherheit dienen. Es gibt weltweit noch viel Unwissenheit und damit viele Transporte, die nicht korrekt durchgeführt werden. Solange nichts passiert, fällt das nicht auf. Aber wenn es zu Vorfällen kommt, kann das richtig teuer werden. Daher empfehle ich dringend die Einhaltung der Vorgaben.“
Mehr Wissen & Expertenkontakt
Du möchtest mehr über die UN 38.3-Tests erfahren?
Bei Fragen zum Versand von Lithium-Batterien stehen die Experten von Jauch jederzeit zur Verfügung. Für eine sichere Umsetzung der neuen Vorschriften unterstützen die Fachleute gerne.


English 


